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   VG Hannover, 17.09.2019 - 5 B 3968/19   

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https://dejure.org/2019,33416
VG Hannover, 17.09.2019 - 5 B 3968/19 (https://dejure.org/2019,33416)
VG Hannover, Entscheidung vom 17.09.2019 - 5 B 3968/19 (https://dejure.org/2019,33416)
VG Hannover, Entscheidung vom 17. September 2019 - 5 B 3968/19 (https://dejure.org/2019,33416)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Abschiebung aus rechtlichen Gründen unmöglich; Abschiebungsschutz; Abschiebungsschutz wg Vaterschaft; Ehe; Einheit der Familie; Schutz der Leibesfrucht; Schutz des Nasciturus; Schwangerschaft; ungeborenes Kind; Wahrung der Familieneinheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers

    Auszug aus VG Hannover, 17.09.2019 - 5 B 3968/19
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass gerade bei einem kleinen Kind die Entwicklung sehr schnell voranschreitet, sodass hier auch eine verhältnismäßig kurze Trennungszeit im Lichte von Art. 6 Abs. 2 GG schon unzumutbar lang sein kann (vgl.: BVerfG, Kammerbeschluss vom 31. August 1999 - 2 BvR 1523/99 -, Rn. 10, juris; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 2. März 2011 - 11 ME 551/10 -, Rn. 9, juris; VG Dresden, Urteil vom 19. Januar 2018 - 3 K 5791/17.A -, Rn. 24, juris; VG Lüneburg, Beschluss vom 01. Februar 2019 - 8 B 207/18 -, Rn. 20, juris).

    Demgegenüber sind keine weiteren öffentlichen Interessen an einer Beendigung des Aufenthalts des Antragstellers in der Bundesrepublik Deutschland ersichtlich, die das Interesse des Antragstellers (und seiner Ehefrau) an einem (vorübergehenden) Verbleib überwiegen könnten (vgl. hierzu etwa: BVerfG, Kammerbeschluss vom 31. August 1999 - 2 BvR 1523/99 -, Rn. 9, juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.09.2012 - 11 S 40.12

    Zulässigkeit; Eingang der Beschwerdebegründung, aus Schriftsatz (5 Seiten) und

    Auszug aus VG Hannover, 17.09.2019 - 5 B 3968/19
    Die Vaterschaft eines bereits im Bundesgebiet lebenden Ausländers ist auch hinsichtlich des ungeborenen Kindes geeignet, einen Umstand darzustellen, der unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG und der Pflicht des Staates, sich gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit), Art. 1 Abs. 1 (Unantastbarkeit der Würde des Menschen) GG schützend und fördernd vor den Nasciturus zu stellen, aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen im Sinne eines Abschiebungshindernisses entfaltet (vgl.: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 23. Februar 2012 - OVG 2 S 94.11 -, Rn. 3, juris, vom 21. Juli 2011 - OVG 12 S 41.11 -, Rn. 3, juris, vom 30. März 2009 - OVG 12 S 28.09 -, Rn. 5, juris und vom 3. September 2012 - OVG 11 S 40.12 -, Rn. 23, juris, jeweils m. w. N.).

    Auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sieht die vorbezeichneten Voraussetzungen sowohl erfüllt, wenn die werdende Mutter und das ungeborene Kind - beispielsweise bei einer Risikoschwangerschaft - auf die Hilfe des werdenden Vaters angewiesen sind, als auch dann, wenn beide werdenden Elternteile bereits in Verhältnissen leben, welche eine gemeinsame Übernahme der elterlichen Verantwortung sicher erwarten lassen und eine (vorübergehende) Ausreise (in dem entschiedenen Fall: zur Durchführung eines Sichtvermerksverfahrens) nicht zumutbar ist (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. September 2012 - OVG 11 S 40.12 -, Rn. 23, juris).

  • VG Lüneburg, 01.02.2019 - 8 B 207/18

    Familiäre Lebensgemeinschaft; familiäres Zusammenleben; gemeinsames Sorgerecht;

    Auszug aus VG Hannover, 17.09.2019 - 5 B 3968/19
    Gerade die Zeit unmittelbar nach der Geburt hat auch für den Vater besondere Bedeutung, so etwa im Hinblick auf eine aufzubauende Bindung zu dem Kind (so auch: VG Lüneburg, Beschluss vom 1. Februar 2019 - 8 B 207/18 -, Rn. 20, juris).

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass gerade bei einem kleinen Kind die Entwicklung sehr schnell voranschreitet, sodass hier auch eine verhältnismäßig kurze Trennungszeit im Lichte von Art. 6 Abs. 2 GG schon unzumutbar lang sein kann (vgl.: BVerfG, Kammerbeschluss vom 31. August 1999 - 2 BvR 1523/99 -, Rn. 10, juris; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 2. März 2011 - 11 ME 551/10 -, Rn. 9, juris; VG Dresden, Urteil vom 19. Januar 2018 - 3 K 5791/17.A -, Rn. 24, juris; VG Lüneburg, Beschluss vom 01. Februar 2019 - 8 B 207/18 -, Rn. 20, juris).

  • EGMR, 24.01.2017 - 25358/12

    Leihmutterschaft darf verboten bleiben

    Auszug aus VG Hannover, 17.09.2019 - 5 B 3968/19
    Geschützt ist hierbei das tatsächlich bestehende Familienleben, also fallen unter den Schutz auch faktische Familien ohne formelle Eheschließung (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 13. Juni 1979 ("Marckx gegen Belgien") - 6833/74 -, Series A 31, 4, juris, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 24. Januar 2017 ("Paradiso und Campanelli") - 25358/12 -, NJW 2017, 941-946, juris), und zwar auch dann, wenn (noch) keine Kinder vorhanden sind.
  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung einer

    Auszug aus VG Hannover, 17.09.2019 - 5 B 3968/19
    Dabei sei grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalles geboten, bei der auf der einen Seite die familiären Bindungen zu berücksichtigen seien, auf der anderen Seite aber auch die sonstigen Umstände des Einzelfalls (BVerfG, Beschluss vom 1. Dezember 2008 - 2 BvR 1830/08 - mit weiteren Rechtsprechungshinweisen, Rn. 26 juris).
  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 1795/14

    Die zuständige Behörde hat jedenfalls bei der Abschiebung von Familien mit

    Auszug aus VG Hannover, 17.09.2019 - 5 B 3968/19
    Dazu gehören auch - ggf. erst nach Erlass der Abschiebungsanordnung entstandene - Abschiebungshindernisse und Duldungsgründe (vgl.: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 17. September 2014 - 2 BvR 1795/14 -, juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. August 2011 - 18 B 1060/11 -, Rn. 4, juris; VG Sigmaringen, Urteil vom 16. November 2017 - A 7 K 2246/17 -, Rn. 32, juris).
  • VGH Bayern, 12.03.2014 - 10 CE 14.427

    Im Rahmen einer Abschiebungsanordnung nach § 34a AsylVfG hat das Bundesamt sowohl

    Auszug aus VG Hannover, 17.09.2019 - 5 B 3968/19
    Insoweit sind nicht nur zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse zu prüfen, sondern auch der Abschiebung entgegenstehende inlandsbezogene Vollzugshindernisse (vgl.: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12. März 2014 - 10 CE 14.427 -, juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 31. Mai 2011 - A 11 S 1523/11 -, Rn. 4, juris, 4 m. w. N.; Haedicke, HTK-AuslR / § 60a AufenthG / zu Abs. 2 Satz 1 - rechtl.
  • EGMR, 12.01.2010 - 47486/06

    KHAN A.W. v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus VG Hannover, 17.09.2019 - 5 B 3968/19
    Solche Anhaltspunkte können beispielsweise das Zusammenleben des Kindes mit den Eltern, Dauer und Art der Beziehung der Eltern (insbesondere, ob die Eltern geplant hatten, ein Kind zu bekommen), Anerkennung des Kindes nach der Geburt, Anwesenheit bei der Geburt, Qualität und Regelmäßigkeit der Besuche, Sorge um die Gesundheit, Beiträge für Sorge und Erziehung sein (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 1. Juni 2004 ("Lebbink gegen die Niederlande") - 45582/99 -, HUDOC (in englischer Sprache); Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 17. Februar 2009 ("Onur gegen das Vereinigte Königreich") - 27319/07 -, HUDOC (in englischer Sprache); Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 12. Januar 2010 ("Khan gegen das Vereinigte Königreich") - 47486/06 -, InfAuslR 2010, 369-371, juris).
  • EGMR, 22.04.1997 - 21830/93

    X, Y AND Z v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus VG Hannover, 17.09.2019 - 5 B 3968/19
    Anhaltspunkte hierfür sind ein gemeinsamer Haushalt, Art und Länge der Beziehung, Interesse und Bindung der Partner aneinander, z. B. durch gemeinsame Kinder oder andere Umstände (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 22. April 1997 ("X, Y und Z gegen das Vereinigte Königreich") - 21830/93 -, ECHR 1997-II, 620-665, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.2011 - A 11 S 1523/11

    Zur Prüfung von Duldungsgründen vor Erlass einer Abschiebungsanordnung gegen

    Auszug aus VG Hannover, 17.09.2019 - 5 B 3968/19
    Insoweit sind nicht nur zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse zu prüfen, sondern auch der Abschiebung entgegenstehende inlandsbezogene Vollzugshindernisse (vgl.: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12. März 2014 - 10 CE 14.427 -, juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 31. Mai 2011 - A 11 S 1523/11 -, Rn. 4, juris, 4 m. w. N.; Haedicke, HTK-AuslR / § 60a AufenthG / zu Abs. 2 Satz 1 - rechtl.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2011 - 18 B 1060/11

    Notwendigkeit eines schon konkret vorliegenden Eheschließungstermins für die

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2009 - 12 S 28.09

    Abschiebungsschutz für Ausländer wegen der bevorstehenden Geburt seines

  • VG Mainz, 06.09.2018 - 4 L 737/18

    Aufenthaltsrecht: Einstweilige Anordnung gegen eine Abschiebung eines Ausländers

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.01.2019 - 2 M 153/18

    Abschiebungsschutz bei Risikoschwangerschaft

  • OVG Saarland, 08.01.2019 - 2 B 342/18

    Abschiebung eines werdenden Vaters; Risikoschwangerschaft; Schutz der Familie

  • OVG Niedersachsen, 02.03.2011 - 11 ME 551/10

    Einem mit seiner als Flüchtling aufenthaltsberechtigten Mutter in Deutschland in

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.07.2011 - 12 S 41.11

    Abschiebungsschutz; bevorstehende Geburt des dritten Kindes;

  • VG Sigmaringen, 16.11.2017 - A 7 K 2246/17

    Selbsteintrittsrecht; Ermessensreduktion auf Null; inlandbezogenes

  • VG Schleswig, 25.07.2018 - 11 B 93/18

    Ausländerrecht - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - 2 S 94.11

    Beschwerde; einstweilige Anordnung; Duldung; Abschiebungsschutz; bevorstehende

  • VG Düsseldorf, 10.07.2018 - 27 L 1713/18

    Abschiebungssschutz, Ehe- und Familie, Vorwirkung, Nasciturus, Gambia

  • EGMR, 17.02.2009 - 27319/07

    ONUR v. THE UNITED KINGDOM

  • VG Dresden, 19.01.2018 - 3 K 5791/17
  • VG Würzburg, 14.10.2019 - W 8 K 19.50570

    Anspruch auf Selbsteintritt und Übernahme ins nationale Verfahren

    Von Rechts wegen unmöglich ist die Abschiebung, wenn sie im Verhältnis zu dem Betroffenen rechtlich ausgeschlossen ist, wenn sich also aus nationalem oder internationalem Recht ein zwingendes Abschiebungsverbot ergibt (Bergmann in Bergmann/Dienelt, Ausländerrrecht,12. Aufl. 2018, § 60a AufenthG Rn. 18 ff.; VG Hannover, B.v. 17.9.2019 - 5 B 3968/19 - juris m.w.N.).

    Auch nach Art. 6 GG steht die Ehe und Familie unter besonderem Schutz der staatlichen Ordnung und ist als wertentscheidende Grundsatznorm zu beachten (vgl. VG Hannover, B.v. 17.9.2019 - 5 B 3968/19 - juris; Marx, Kommentar zum AsylG, 10. Aufl. 2019, § 29 AsylG Rn. 20; Günther in BeckOK, Ausländerrecht, Kluth/Reusch, 23. Edition, Stand 1.8.2019, § 29 AsylG Rn. 43 ff.).

    Die anderen Familienmitglieder sind auf die Hilfe des Klägers angewiesen (vgl. auch VG Hannover, B.v. 17.9.2019 - 5 B 3968/19 - juris).

  • VG Hannover, 17.01.2022 - 12 B 8/22

    Aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen; Geburtstermin; Risikoschwangerschaft;

    Das Gericht lässt dahinstehen, ob bereits die Schwangerschaft der Ehefrau des Antragstellers, für die zwar Beschwerden, nicht aber das Risiko einer Früh- oder Fehlgeburt ärztlich attestiert sind, einen genügenden Anlass für die Annahme einer Beistandsgemeinschaft zwischen den Eheleuten ergibt mit der Folge, dass aus Art. 6 Abs. 1 allein aufgrund der Unterstützung der Ehefrau durch den Antragsteller ein rechtliches Abschiebungsverbot folgt (so wohl VG Hannover, Beschl. vom 17.09.2019 - 5 B 3968/19 -, juris; eine Risikoschwangerschaft für die Annahme eines Ausreisehindernisses setzen unter anderem folgende Gerichte voraus: OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. vom 10.12.2014 - 2 M 127/14 -, juris Rn. 6; OVG Saarl., Beschl. vom 26.02.2010 - 2 B 511/09 -, juris Rn. 24; Nds. OVG, Beschl. vom 29.06.2010 - 8 ME 159/10 -, juris Rn. 6 und Beschl. vom 15.09.2008 - 10 ME 328/08 -, juris Rn. 11).

    Die Annahme der aufenthaltsrechtlichen Vorwirkungen aus Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 GG i.V.m. Art. 8 EMRK führt dann, wenn glaubhaft gemacht ist, dass das Kind nach seiner Geburt auch von dem von Abschiebung bedrohten Ausländer betreut werden wird, dazu, dass die Abschiebung auszusetzen ist, wenn nach den im Einzelfall gegebenen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen mit seiner Rückkehr vor dem voraussichtlichen Geburtstermin nicht gerechnet werden kann (vgl. Bay. VGH, Beschl. vom 11.10.2017 - 19 CE 17.2007 -, juris Rn. 13; OVG Hamburg, Beschl. vom 14.08.2008 - 4 Bs 84/08 -, juris Rn. 7 unter Bezugnahme auf weitere Rspr.; VG Hannover, Beschl. vom 17.09.2019 - 5 B 3968/19 -, juris Rn. 18; noch Sächs. OVG, Beschl. vom 02.10.2009 - 3 B 482/09 -, juris Rn. 5; vgl. inzwischen Sächs. OVG, Beschl. vom 13.01.2021 - 3 B 397/20 -, juris Rn. 17 und Beschl. vom 07.05.2019 - 3 B 102/19 -, juris Rn. 16: Abschiebungsschutz ab Eintritt des Mutterschutzes; so auch OVG Berlin, Beschl. vom 27.02.2019 - OVG 11 S 7.19 -, juris Rn. 6; vgl. auch OVG Meck.-Vorp., Beschl. vom 26.07.2021 - 2 M 111/12 -, juris Rn. 11 und VG Karlsruhe, Beschl. vom 13.04.2021 - 10 K 1267/21 -, juris Rn. 20: kein Abschiebungsschutz, wenn Nachholung des Visumverfahrens vor dem Geburtstermin noch möglich).

  • VG Hannover, 03.05.2021 - 5 B 1675/21

    Ausweisung Jugendstrafe; faktischer Inländer; Kosovo; Schwangerschaft; Serbien;

    Für den Fall einer Risikoschwangerschaft stellt die Vaterschaft wegen der Unvereinbarkeit mit Art. 6 GG und Art. 8 EMRK ein (wenngleich befristetes) selbstständiges Abschiebungshindernis dar (weitergehend für alle Fälle einer Schwangerschaft sogar VG Hannover, Beschluss vom 17.9.2019 - 5 B 3968/19 -, juris Rn. 10 ff. m. w. N. aus der Rechtsprechung).
  • VG Würzburg, 27.10.2020 - W 8 K 20.31115

    Risikoschwangerschaft begründet kein Abschiebungshindernis - Zielland Algerien

    Soweit die Klägerin eine reelle Gefahr für die Leibesfrucht durch den Stress infolge einer drohenden bzw. während der Abschiebung befürchtet, handelt es sich um ein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis (VG Hannover, B.v. 17.9.2019 - 5 B 3968/19 - juris), das ebenso wie die familiären Gründe nicht im vorliegenden Verfahren, sondern gegenüber der Ausländerbehörde in einem gesonderten Verfahren geltend zu machen wären.
  • VG Würzburg, 03.01.2020 - W 8 E 19.1631

    Kein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis wegen Betreuung eines erkrankten

    Auch nach Art. 6 GG steht die Ehe und Familie unter besonderem Schutz der staatlichen Ordnung und ist als wertentscheidende Grundsatznorm zu beachten (vgl. VG Hannover, B.v. 17.9.2019 - 5 B 3968/19 - juris; Marx, Kommentar zum AsylG, 10. Aufl. 2019, § 29 AsylG Rn. 20; Günther in BeckOK, Ausländerrecht, Kluth/Reusch, 23. Edition, Stand 1.8.2019, § 29 AsylG Rn. 43 ff.).
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